Bauhelme

Helmpflicht auf dem Bau: Wann Schutzhelme getragen werden müssen

Mehr als 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr – das ist die traurige Unfallstatistik der Bauwirtschaft. Die Arbeit auf der Baustelle ist gefährlich, entsprechender Arbeitsschutz – vor allem für den Kopf – unabdingbar. Wann Helmpflicht auf dem Bau besteht und welche Ausnahmen das Gesetz bietet, erklärt die Deutsche Handwerkszeitung.

Das sagt das Gesetz

Häufig sind Schutzhelme auf der Baustelle Pflicht, eine generelle Verordnung gibt es aber nicht. Wann Helmpflicht auf der Baustelle besteht, legt letztendlich der Arbeitgeber fest. Dieser muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§4 und 5 Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefahren ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

Entsprechende Gefährdungen finden sich auf zahlreichen Baustellen, so zum Beispiel in der Nähe von Kränen und Baugerüsten oder auch bei Abbruch- und Umbauarbeiten. Das Fazit des Arbeitgebers wird also häufig so ausfallen, dass Helmpflicht auf der Baustelle gilt. Ein geeigneter Schutzhelm für den Bau muss allen an der Baustelle mitwirkenden Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind nach § 15 Absatz 2 des ArbSchG verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Welcher Schutzhelm für die Baustelle?

Zwei Arten von Schutzhelmen kommen für Arbeiten auf der Baustelle in Betracht. Dies sind Schutzhelme nach DIN EN 397 und EN 14052, wobei Industrieschutzhelme nach DIN EN 397 zu den gängigsten auf dem Bau zählen. Welcher Schutzhelm auf der Baustelle getragen werden muss, geht aus der Gefährdungsbeurteilung nach §§4 und 5 Arbeitsschutzgesetz vor.

Wann Sie Schutzhelme austauschen müssen

Schutzhelme müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Die "Haltbarkeit" eines Kopfschutzes aus thermoplastischen Kunststoffen beträgt vier Jahre.Ob der Helm aus einem solchen Material beschaffen ist, lässt sich an der Kennzeichnung an der Unterseite des Helmschilds erkennen: Die Buchstaben PE, PC, ABS, HDPE oder PP, PP-GF, PC-GF stehen für thermoplastisches Material.

Schutzhelme aus duroplastischem Kunststoff sind mit PF-SF und UP-GF gekennzeichnet und müssen bei regelmäßiger Nutzung nach acht Jahrenausgetauscht werden. Wann der Schutzhelm hergestellt wurde, steht unter dem Helmschild.

Generell gilt: Nach einem harten Schlag oder bei sichtbaren Schäden sollte der Helm sofort ausgetauscht werden. Eine grobe Einschätzung über den Zustand des Helmes kann zudem der so genannte Knacktest liefern. Dabei muss die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt werden. Alternativ kann auch der Schirm leicht verbogen werden. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden.

Doch wer muss den Zustand des Schutzhelmes überprüfen? Der Gesetzgeber hat im § 15 Arbeitsschutzgesetz festgelegt, dass Versicherte ihren Kopfschutz regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen müssen. Arbeitnehmer müssen ihre Helme also selbst auf Haarrisse und sonstige Schäden überprüfen.

Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter unterweisen

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter vor der ersten Benutzung unterweisen, wie sie Schäden erkennen können. Ebenso muss die Unterweisung Informationen darüber enthalten, wie Arbeitnehmer ihren Schutzhelm richtig tragen, anpassen und aufbewahren. Die Informationsbroschüre des Herstellers sollte hierbei berücksichtigt und gegebenenfalls ausgehändigt werden. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung (DHZ)

Das sagt die Helmfarbe über den Träger aus

Wer sich auf größeren Baustellen umsieht, stellt hin und wieder fest, dass die Arbeiter Helme in unterschiedlichen Farben tragen. Zwar gibt keine Vorschrift darüber, wer welche Helmfarbe tragen darf, dennoch haben die Farben oftmals eine gewisse Aussagekraft über die Funktion des jeweiligen Trägers.

So tragen Architekten, Bauleiter und Poliere häufig weiße Schutzhelme. Die Helmfarbe sagt in diesem Fall aus, dass der jeweilige Träger nicht dauerhaft vor Ort ist. Ein weißer Kopfschutz wird deshalb meist auch an Besucher ausgehändigt.

Der Klassiker in Gelb ist bei Bauarbeitern und Maurern weit verbreitet. Vorarbeiter und Elektriker kennzeichnen sich mit einem roten Schutzhelm. Handwerker aus der Sanitärbranche sowie Schlosser tragen blaue Helme. Zimmermänner sind an grünen, Stahlbetonbauer an orangen Helmen zu erkennen.