Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer in Kraft getreten. Nach 18 Jahren wurde sie nun angepasst.
Entsprechend des § 7 (Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfung und der Abschluss- und Umschulungsordnung der Handwerkskammer Cottbus) bestimmt die Handwerkskammer Cottbus den 28. Februar 2022 als maßgebenden Prüfungstermin für die Winterprüfung 2021/2022.
Die Sommerferien sind nicht nur zum Erholen da. Viele Schüler nutzen die Ferien, um sich etwas hinzuzuverdienen. Handwerksbetriebe mit vollen Auftragsbüchern können gerade zu Spitzenzeiten jede Unterstützung gebrauchen und stellen auch Jugendliche im Rahmen eines Ferienjobs als Aushilfskräfte ein. Mit etwas Glück lernt der Meister auf diesem Weg seinen nächsten Azubi kennen.
Die Ausbildungsordnung legt in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest. In ihr werden Mindeststandarts zum erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit festgelegt, und sind somit durch den Ausbildungsbetrieb verbindlich zu vermitteln.
Minderjährige Lehrlinge unterliegen einem besonderen Schutz. Deshalb dürfen Jugendliche nur in das Berufsleben eintreten, wenn vor Abschluss des Ausbildungsvertrages die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung beim Arbeitgeber vorliegt.
Sie haben Ihren geeigneten Bewerber für Ihre Lehrstelle gefunden! Nun ist es wichtig, zeitnah einen Berufsausbildungsvertrag abzuschließen, um Ihren Lehrling an den Betrieb zu binden.
Während der Ausbildung kann es durchaus passieren, dass ein Lehrling Unterstützung braucht, die allein der Ausbildungsbetrieb nicht leisten kann. Die Hilfsangebote sind vielfältig und können neben einer besseren Integration in den Ausbildungsalltag und einer finanziellen Entlastung der Lehrlinge, auch zum Gelingen des Ausbildungserfolgs beitragen.
Mit dem beginnenden Ausbildungsjahr 2021/2022 stehen für alle Ausbildungsverhältnisse im Elektrotechniker-Handwerk überarbeitete und neue Ausbildungsordnungen zur Verfügung.
Die Halbjahreszeugnisse haben unseren potentiellen Handwerks-Lehrlingen aufgezeigt, was sie bis zu einem erfolgreichen Schulabschluss noch tun müssen. Jetzt läuft bereits die heiße Bewerbungsphase um einen Ausbildungsplatz.
Wer darf eigentlich Lehrlinge ausbilden? Grundsätzlich jeder, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigt. Was das konkret im Handwerk bedeutet, ist je nach Handwerksberuf in der Handwerksrolle geregelt.