Wichtige Neuerung für HandwerksbetriebeInkrafttreten des Aktivrentengesetzes zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 trat das Aktivrentengesetz in Kraft, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter steuerlich entlasten soll. Der Bundesrat hat das Gesetz am 19. Dezember 2025 beschlossen, und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 23. Dezember 2025.



Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Das Gesetz sieht vor, dass Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben. Einkünfte über diesem Betrag unterliegen der regulären Besteuerung. Diese Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer – selbstständige Erwerbstätige und sogenannte Bestands-Frührentner sind im Moment nicht begünstigt. Die Handwerksorganisationen, darunter auch der ZDH, hatten in der Vergangenheit eine Ausweitung der Steuerbegünstigung auf selbstständige Erwerbstätige gefordert. Diese Forderung wurde jedoch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt.

Der ZDH und weitere Spitzenverbände setzen sich auch zukünftig dafür ein, die steuerliche Begünstigung der Aktivrente auch auf selbstständige Handwerker auszudehnen. Sie fordern den Gesetzgeber nachdrücklich dazu auf, diese Regelung in das Gesetz aufzunehmen, um auch den selbstständigen Erwerbstätigen gleiche Vorteile zu ermöglichen.



Fazit:

Das Aktivrentengesetz schafft eine steuerliche Entlastung für viele Handwerker, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin in ihrem Beruf tätig sind. Für Unternehmen ist es wichtig, sich über diese Neuerung zu informieren, um betroffene Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Darüber hinaus bietet das Gesetz für Unternehmer, die sich in der Unternehmensnachfolge befinden, eine spannende Möglichkeit: Nach der Übergabe ihres Betriebs können sie als angestellte Geschäftsführer oder Mitarbeiter weiterhin mit ihren Nachfolgern zusammenarbeiten. Die Steuerbefreiung für Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich könnte dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um als Mentor oder Berater im Unternehmen tätig zu bleiben und den Nachfolger beim Übergang zu begleiten. Dies schafft nicht nur eine sanfte Übergabe, sondern hilft auch, die Kontinuität und den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern.



 Ansprechpartner

Stefan Zupp

Mitarbeiter Unternehmensnachfolge

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