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Innungen: Mitgliedschaften ohne Tarifbindung bleiben unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Innung in letzter Instanz verwehrt, Mitgliedschaften zu ermöglichen, ohne an den Tarifvertrag der Innung gebunden zu sein. Die Handwerksordnung lasse eine solche Satzungsregelung nicht zu (Urteil vom 23.03.2016 – Aktenzeichen 10 C 23.14).
Hintergrund ist folgender: Innungen sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern. Als solche können sie Tarifverträge abschließen, was sie regelmäßig über Dachverbände tun. Innungsmitglieder sind an diese Tarifverträge gebunden. Insoweit nimmt die Innung die klassische Funktion eines Arbeitgeberverbandes wahr. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch immer mehr Unternehmen entschieden, dass sie keine Tariflöhne mehr zahlen wollen und sind deshalb aus den Arbeitgeberverbänden außerhalb des Handwerks ausgetreten. Diese haben durch die Einführung der sog. OT-Mitgliedschaft, d.h. die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, reagiert, so dass die Verbandsmitgliedschaft aufrechterhalten werden konnte ohne Tariflohn zu zahlen.
Eine niedersächsische Innung hatte ihre Satzung geändert und wollte darin ebenfalls OT-Mitgliedschaften zulassen. Die zuständige Handwerkskammer verweigerte die Genehmigung der Satzungsänderung, weshalb die Innung vor das Verwaltungsgericht zog. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Innung in zweiter Instanz Recht gegeben. Dieses Urteil haben die Bundesverwaltungsrichter nun kassiert.
Der ZDH als Handwerksspitzenverband und die Gewerkschaften und begrüßen das Urteil und sehen darin eine Stärkung der handwerklichen Verbandsstrukturen bzw. sehen darin eine Maßnahme, die einen Rückgang der Tariflohnzahler verhindert. Andererseits verwehrt das Urteil Innungen eine naheliegende Möglichkeit, neue Mitglieder für sich zu gewinnen, die an der Tarifbindung kein Interesse haben, aber den fachlichen Austausch suchen und sich im Berufsverband engagieren möchten. Die Erhöhung oder der Erhalt des Organisationsgrades, der mittels OT-Mitgliedschaften in vielen Nichtinnungsarbeitgeberverbänden gelungen ist, steht Innungen nicht offen.