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Andreas Hermsdorf - pixelio.de

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen. Einblick in einzelne Lohnzettel gibt es nicht. So sieht es ein Gesetzentwurf von SPD-Frauenministerin Manuela Schwesig vor, der im Kabinett verabschiedet wurde. Davon betroffen sind Unternehmen ab 200 Mitarbeiter. Das Auskunftsrecht ist nicht immer individuell, denn der Betriebsrat soll es einfordern.

Größere Betriebe sind nur dann nicht erfasst, wenn sie tariflich gebunden sind oder einen Tarifvertrag verbindlich anwenden. Betriebe ab 500 Beschäftigte sind darüber hinaus verpflichtet, im Lagebericht nach HGB (Handelsgesetzbuch), wenn sie so einen erstellen, zum Thema Entgeltgleichheit zu berichten.

Die Lausitzer Rundschau hat weitere Fragen und Antworten gesammelt:

Was ist der wichtigste Punkt des Lohngerechtigkeitsgesetzes?
Die Auskunftspflicht der Unternehmen. So soll Schluss sein damit, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden, weil es niemandem auffällt. Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen. Einblick in einzelne Lohnzettel gibt es nicht. Zum Vergleich wird eine Gruppe von mindestens sechs Mitarbeitern herangezogen.

Was sind die weiteren Vorhaben?
Insgesamt ruht das Gesetz auf vier Säulen. Neben dem Anspruch auf individuelle Auskunft soll es für 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht über den Stand der Entgeltgleichheit geben. 6300 Unternehmen werden zudem aufgefordert, Prüfverfahren einzuführen. Und das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" wird festgeschrieben.

Wie groß sind die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern?
Die Lohnlücke beträgt laut Statistischem Bundesamt 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen knapp 4,50 Euro pro Stunde weniger als Männer. Wenn man herausrechnet, dass Frauen öfter in Berufen wie der Pflege oder dem Einzelhandel mit geringerem Lohnniveau arbeiten und öfter Teilzeit machen, bleiben noch sieben Prozent.

Welche Zugeständnisse musste Schwesig machen?
Eine ganze Reihe. Ursprünglich wollte sie das Info-Recht in allen Unternehmen, die Union erst ab 500 Beschäftigten – nun soll es ab 200 Beschäftigten gelten. Das betrifft gut 18 000 Firmen und 14 Millionen Beschäftigte. Boni und Extra-Zahlungen sollen nicht komplett in die Auskunft einbezogen werden, sondern nur höchstens zwei Sonder-Zuwendungen.

Welche Änderungen gab es noch?
Das Auskunftsrecht ist nicht immer individuell, denn der Betriebsrat soll es einfordern, wenn es denn einen gibt. Damit ging Schwesig auf die Kritik ein, das ganze Verfahren sei viel zu bürokratisch und nicht praktikabel.

Sind die Arbeitgeber damit zufriedengestellt?
Ganz und gar nicht. Der Verband der Familien-Unternehmer spricht immer noch von einem "Bürokratie-Monster". Für Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer ist das Vorhaben unnötig und belastend. Bessere Karrierechancen für Frauen würden dadurch nicht geschaffen.

Und was sagen die Gewerkschaften?
Sie begrüßen das Gesetz zwar, hätten sich aber mehr gewünscht. DGB-Vize Elke Hannack fordert, für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben. Das sollen nun die Abgeordneten im Bundestag durchsetzen. Weiteres Gefeilsche ist also programmiert.