Verbandskasten
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Kalendertürchen 7: Zusätzliche Pflichtinhalte bei Verbandskästen

Seit 1. November 2021 gelten neue Normen für die Pflichtinhalte von Verbandskästen im Betrieb. Keine Angst, Sie können Ihren bestehenden Verbandkasten behalten und die zusätzlichen Pflichtinhalte nachrüsten.

Grundsätzlich werden die Inhalte der Erste-Hilfe-Kästen durch entsprechende Normen festgelegt und wie folgt differenziert: DIN 13164 „Erste-Hilfe-Material–Verbandkasten B“ für Fahrzeuge, DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material–Verbandkasten C“ für den kleinen Verbandkasten in Betrieben, DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material–Verbandkasten E“ für große Verbandkästen in Betrieben.

Seit November 2021 hat sich nunmehr die Anzahl der Pflaster spürbar verändert, konkret hat sich diese um 50 Prozent erhöht. Darüber hinaus wurde der Inhalt um Erste-Hilfe-Mittel zur Reinigung und Gesichtsschutz erweitert. Zwingend notwendig sind demzufolge 4 bzw. 8 Feuchttücher zum Reinigen unverletzter Haut und 2 bzw. 4 Gesichtsmasken, die mindestens der DIN EN 14683 für medizinischen Mundschutz entsprechen müssen. 

 Ansprechpartnerin

Christina Lukas HWK Cottbus

Christina Kaschke

Personalreferentin

Telefon 0355 7835-260

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