
Keine Flucht ins Reisegewerbe
Verwaltungsgericht verlangt Eintragung in die Handwerksrolle: Ein Friseurunternehmen schickt seine Mitarbeiter in Seniorenheime und bietet den dortigen Bewohnern nach Terminabsprache seine Leistungen an. Hierfür halten die Einrichtungen spezielle Räume bereit, in denen die Friseurleistungen dann erbracht werden. Der Friseurbetrieb wollte sich die Eintragung in die Handwerksrolle ersparen und erklärte seine Mitarbeiterinnen kurzerhand zu solchen, die im Reisegewerbe tätig sind.
Auf einen Hinweis der Handwerkskammer Münster hat das Ordnungsamt der Stadt Gelsenkirchen dem Friseur untersagt, seine Leistungen anzubieten. Das gerichtliche Eilverfahren des Friseurs brachte ihm keinen Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass der Friseur in den Seniorenheimen eigenständige Zweigstellen betreibt, die der Eintragung bedürfen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch vieles spricht dafür, dass die Entscheidung im Ergebnis Bestand haben wird.