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Keine weiteren Umlagen für Mittelstand

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause für das Mieterstromgesetz grünes Licht gegeben. Beim Mieterstromgesetz geht es darum, dass Stromlieferungen an Mieter im Haus künftig eine Förderung erhalten, die an die Höhe der EEG-Vergütung für Solarstrom gekoppelt ist.

Zur Entscheidung des Bundesrates zum Mieterstromgesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):  „Die neue Mieterstromförderung eröffnet einschlägigen Handwerksunternehmen zwar zusätzliche Tätigkeitsfelder bei der Errichtung und Wartung von Mieterstromanlagen. Auf der anderen Seite verstärkt der neue Ansatz die in der EE-Ausbauförderung ohnehin angelegten problematischen Umverteilungseffekte. Denn nur eine bestimmte Gruppe profitiert davon: Wer in Mietshäusern von Eigentümern wohnt, die solche Mieterstrommodelle realisieren, der kann daraus finanzielle Vorteile ziehen. Finanziert werden müssen diese jedoch von der Gesamtheit aller übrigen Verbraucher – Privathaushalte wie auch Mittelstand einschließlich Handwerk. Mieter, die nicht in solchen Gebäuden wohnen, müssen dann entsprechend höhere Stromrechnungen begleichen. Eine gesellschaftliche faire Finanzierung der Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sieht anders aus. 

Wenn man die inzwischen erreichte Gesamtbelastung aus EEG-Umlage und Netzentgelten anschaut, dazu die Umverteilungseffekte der EE-Ausbaufinanzierung zugunsten von Großunternehmen sowie weitere Strompreissteigerungen, die sich etwa aus dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz für zahlreiche Privathaushalte und Handwerksunternehmen ergeben, dann ist mit dieser weiteren anstehenden graduellen Erhöhung eine Akzeptanzgrenze erreicht.“