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Kammern und ILB beraten individuell zum JTF-FörderprogrammKohleausstieg: Unternehmen sollten jetzt Anträge für Strukturgelder vorbereiten

Private Unternehmen können demnächst eine Förderung beantragen, um die Folgen des Kohleausstieges abzumildern. "Just Transition Fund" (JTF) heißt das Programm. Was konkret in welchem Umfang gefördert werden kann, darüber informieren die Handwerkskammer Cottbus (HWK), die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) an fünf Terminen.



Termine:



Voraussichtlich Mitte August wird das ILB-Kundenportal für Anträge geöffnet. "Damit die Unternehmen zeitnah das Geld bekommen, sollten sie schon jetzt ihren Fördermittelantrag vorbereiten und qualifizieren lassen. Dafür bieten wir diese Beratungstermine in Zusammenarbeit mit der ILB an", sagt Marcel Behla, JTF-Verantwortlicher bei der Handwerkskammer Cottbus.

Rund 170 Millionen Euro stehen für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Der JTF richtet sich vornehmlich an die Betriebe, die von der Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind. Darunter fallen auch Start-ups sowie Existenzgründerinnen und -gründer. Auch für Großunternehmen besteht eine Fördermöglichkeit bei Erstinvestitionen in neue Wirtschaftstätigkeiten und der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Die Zugangsbeschränkungen sind recht niedrigschwellig. So werden zum Beispiel Betriebe gefördert, die direkt an der Liefer- oder Wertschöpfungskette des Energiekonzerns LEAG hängen, und zwar ohne dass sie nachweisen müssen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Auch Lausitzer Unternehmen, die hohe Herausforderungen meistern müssen, um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, können begünstigt werden. Ebenso Firmen, die mit den Investitionen nachweislich neue Arbeitsplätze schaffen. "Überwiegend werden produktive Investitionen gefördert. Vereinfacht gesagt, ist alles, was man dem Anlagevermögen zuordnen kann, förderfähig", sagt Bernd Hahn, Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung bei der IHK Cottbus.

Die Fördersätze liegen je nach Region bei größeren Vorhaben zwischen zehn und 45 Prozent. Kleinförderungen - aktuell bis 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren - können nach der De-minimis-Regel bis zu 70 Prozent betragen. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie nach AGVO oder De-minimis beschieden werden wollen. Das Mindestvolumen einer Investition ist relativ niedrig und muss bei der Kleinförderung mindestens 10.000 Euro, ansonsten 20.000 Euro betragen.

 Hintergrund:

Die Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus und der Industrie- und Handelskammer Cottbus stehen ihren Mitgliedsbetrieben für alle Fragen beratend zur Seite. Sie begleiten die Unternehmen bei der Projektberatung und Antragstellung.



 Weitere Informationen zu den Terminen und zum Förderprogramm finden Sie unter:
 www.hwk-cottbus.de/jtf und  www.cottbus.ihk.de/jtf-fuer-unternehmen



 Ansprechpartner

Behla Marcel

Marcel Behla

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon 0355 7835-127

Telefax 0355 7835-284

behla--at--hwk-cottbus.de