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Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über die Pflichten und Betreiberhaftung von Trinkwasseranlagen.Legionellen: Bedrohung für das Trinkwasser

Trinkwasser, das wichtigste Lebensmittel  in Deutschland,  unterliegt besonders hohen Qualitätsstandards. Aus diesem Grund legt der Verordnungsgeber umfassende Vorschriften für Planer,  Installateure und Betreiber von Trinkwasseranlagen fest.

Die Mindestvoraussetzungen für die Trinkwasserabgabe an Verbraucher regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). So darf u.a. das Trinkwasser keine gesundheitsschädigenden Krankheitserreger oder Stoffe enthalten, die  mikrobiologische und chemische Grenzwerte überschreiten. Durch die Novellierung der TrinkwV haftet nicht nur der Planer und Installateur, sondern auch der Betreiber der Anlage für eingesetzte  Materialien.

Des Weiteren ergeben sich aus § 14 Absatz 3 TrinkwV für  Betreiber von Großanlagen, die  Duschen oder sonstige Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser enthalten, Untersuchungs- und Betriebspflichten. Dabei sind Großanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik als Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400 l und/oder einem Inhalt >3l in der jeweils betrachteten Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle definiert.

Diese Betreiber müssen bis zum 31.12.2013 eine erstmalige  systematische Untersuchung des Warmwassersystems auf Legionellen an mehreren repräsentativen Probennahmestellen  durchführen lassen.

Erhöhtes Legionellenrisiko besteht insbesondere an Stellen, wo kein regelmäßiger Wasseraustausch stattfindet. Mindestens alle 3 Jahre sind dann weitere  Beprobungen durchzuführen.

Hauseigentümer und Verwalter sind verpflichtet die Mieter über die Trinkwasserqualität und Untersuchungsergebnisse schriftlich bzw. durch Aushang zu informieren. Für  öffentliche Gebäuden sieht die neue TrinkwV sogar eine jährliche  Beprobung vor. 

Durch die Verschärfung der TrinkwV soll der Gesundheitsschutz des Verbrauchers  weiter gestärkt werden. Denn  Legionellen können zu schweren Erkrankungen, wie das Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit, führen. Laut Aussage des Robert Koch Instituts erkranken in Deutschland jährlich zwischen 6.000 und 10.000 Menschen an einer Legionelleninfektion.

Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über die Pflichten und Betreiberhaftung von  Trinkwasseranlagen. Fachliche  Details und praxisnahes Wissen   zum Thema „Trinkwasserhygiene“ erhalten Sie in unseren Weiterbildungsschulungen. 

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