Kassensysteme
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Letzte Frist: Jetzt unbedingt die Kasse nachrüsten

Betriebsinhaber sollten möglichst rasch mit der notwendigen Aufrüstung ihrer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen Manipulationen starten, damit sie am 1. Oktober 2020, ab dem die neuen Anforderungen spätestens erfüllt sein müssen, melden können: Kassen 2020 sind ready! Diesen Appell hat jetzt der ZDH gemeinsam mit BDI, BGA, DIHK und HDE an seine Betriebe und Unternehmen gerichtet.

Eine ordnungsmäßige Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Unternehmen von zentraler Bedeutung. Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Anforderungen, die es unbedingt zu beachten gilt. Kassensysteme, Registrierkassen einschließlich Tablet basierter Kassensysteme oder Softwarelösungen, sind mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen Manipulationen zu schützen.

Frist endet am 30. September 2020

Zwar hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einer Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 darauf reagiert, dass zum 1. Januar 2020 die erforderlichen Zertifizierungsverfahren für die technischen Lösungen noch nicht abgeschlossen waren. Dies sollte jedoch keinesfalls dazu verleiten, die erforderlichen Aufrüstungen oder Neuanschaffungen von Kassensystemen aufzuschieben. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind ausdrücklich umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.

Seit Ende Dezember 2019 wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) die notwendigen Zertifikate für hardware-basierte TSE-Lösungen mehrerer Anbieter erteilt, so dass diese TSEs nunmehr am Markt für Aufrüstungen von Kassen und in neuen Kassensystemen angeboten werden. Damit ist der Startschuss für den Countdown gefallen und die Finanzverwaltung wird spätestens ab dem 30. September 2020 fragen: Ready or not?

 Appell der Spitzenverbände