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Lkw-Maut darf Handwerk nicht belasten

Die Diskussion über Mautsysteme, insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw sowie der Einführung einer pauschalen Pkw-
Maut für Autobahnen und Bundesstraßen, betrifft zahlreiche Handwerksunternehmen. Wir haben die wichtigsten Informationen vom Zentralverband zusammengefasst.

Fernstraßenmaut (streckenabhängige Lkw-Maut, Toll-Collect-System)
Die Bundesregierung hat am 5.11.2014 dem Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zugestimmt, der eine Ausweitung der streckenabhängigen Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen bis Oktober 2015 und eine Ausdehnung der Bemautung auf weitere 1.100 km Bundesstraßen bis Juli 2015 vorsieht.

Laut BMVI wird mit Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut in dieser Legislaturperiode von 875 Millionen Euro gerechnet – davon 115 Millionen Euro im Jahr 2015 und je 380 Millionen Euro 2016 und 2017. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Ergebnisse des Wegekostengutachtens ab 2015 die Mautsätze für schwere Lkw gesenkt werden müssen, weshalb dort von 2015 und 2017 eine Mindereinnahme von voraussichtlich 460 Millionen Euro entsteht. Die Ausweitung der Lkw-Maut auf leichtere Fahrzeuge dient also teilweise der Kompensation der Kostenreduzierung für schwere Fahrzeuge.

Entgegen den ursprünglichen Aussagen der Bundesregierung wurde in den beschlossenen Entwurf ausdrücklich die Option bzw. der Prüfungsauftrag zur Ausweitung der streckenbezogenen Lkw-Maut auf Fahrzeuge des Gewichtsbereichs 3,5 bis 7,5 Tonnen in der laufenden Wahlperiode aufgenommen.

Bewertung: Die Lkw-Maut ist neben Mineralöl- und Kfz-Steuer als zusätzlicher Beitrag schwerer Lkw über 12 Tonnen gerechtfertigt, weil diese wesentlich stärker – teils zehntausendfach stärker als Pkw – zum Straßenverschleiß beitragen. Leichte und mittlere Nutzfahrzeuge weisen demgegenüber deutlich niedrigere Verschleißeffekte auf, die häufig kaum stärker als diejenigen von Pkw sind.

Eine Ausweitung des teuren satellitengestützten Systems der Lkw-Maut auf leichtere und mittelschwere Nutzfahrzeuge würde insbesondere kleinere Betriebe stark belasten. Zu den Kosten für die Streckengebühren kämen noch Einbau und Betrieb der notwendigen Geräte in den Fahrzeugen. Ob die bisherige Praxis der Firma Toll Collect zur weitgehenden Subventionierung der On Board Units beibehalten wird, wenn auch noch zahlreiche leichtere Lkws mit entsprechend geringeren Gebühreneinnahmen im System hinzukommen, ist fraglich.

Bereits die Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen belastet viele Handwerksbetriebe. Bei der Beurteilung der Betroffenheit des Handwerks ist zu berücksichtigen, dass auch Fahrzeuge mit geringerem Gewicht in die Mautpflicht fallen, soweit die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte Anhänger überschritten wird. Da sich die Mauthöhe vor allem an der Achsenanzahl bemisst, wären gerade diese Betriebe überproportional belastet. Das Handwerk spricht sich dafür aus, zumindest diese Fahrzeugkombinationen im Gelegenheitsverkehr von der Lkw-Maut auszunehmen, um den Mittelstand, der nicht im Transportgewerbe tätig ist, vor Zusatzkosten zu schützen.

Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut)
Am 30.10.2014 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Eckpunkte zur Einführung einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) auf Autobahnen und Bundesstraßen vorgestellt. Vorgesehen ist eine (streckenunabhängige) Jahresgebühr von max. 112 Euro (im Schnitt 88 Euro, je nach Hubraum und Schadstoffausstoß).

Die Kosten sollen für inländische Fahrzeuge durch eine Entlastung bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden. Die Kontrolle der Mautzahlung von inländischen Pkw soll direkt über die Erfassung der amtlichen Kennzeichen (elektronische Vignette) erfolgen. Ausländische Pkw-Nutzer können Vignetten (nur für Autobahnnutzung notwendig)
für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr erwerben.

Nach bisherigem Stand würden ab 1.1.2016 lediglich alle als Pkw gemeldeten Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen von dieser Maut erfasst; dies unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich eingesetzt werden. Damit würden auch zahlreiche Fahrzeuge des Handwerks von der Pkw-Maut betroffen. Nicht einbezogen in die Infrastrukturabgabe wären jedoch – im Unterschied zur bisherigen Planung - Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen, soweit sie als Lkw gemeldet sind.

Bewertung: Soweit die geplante Pkw-Maut für inländische Fahrzeughalter im Zuge einer Reform der Kfz-Steuer kostenneutral gestaltet wird, entstünden für Handwerksbetriebe keine Zusatzkosten. Die durch die Bemautung ausländischer Fahrzeughalter zu errei-chenden zusätzlichen Finanzmittel sind jedoch sehr begrenzt und können das Problem der Unterfinanzierung der Infrastruktur nicht grundsätzlich lösen.

Eine Stellungnahme des ZDH zur Bundesfernstraßenmaut finden Sie im Anhang als Download.