
Lkw-Maut zwischen Cottbus und Peitz kommt
Die Lkw-Maut wird ausgeweitet. Ab dem 1. Juli 2015 gehören auch vierspurige Bundesstraßen außerorts zum mautpflichtigen Straßennetz für Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen. Im Land Brandenburg sind nach Prüfung durch das Infrastrukturministerium zwei Streckenabschnitte betroffen. Dazu zählen die B 168 vom Ortsausgang Cottbus bis zum Ortseingang Peitz sowie die Gegenrichtung und die B 101 im Landkreis Teltow-Fläming. Ab 1. Oktober 2015 werden diese Streckenabschnitte auch für LKWs bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen mautpflichtig.
Die Kosten belaufen sich, je nach Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse, auf eine Summe zwischen 0,125 und 0,214 Euro pro Kilometer. Bei einer Strecke von rund neun Kilometern bedeutet dies Kosten von 1,125 bis zu 1,926 Euro pro Fahrt zwischen Cottbus und Peitz. Die Einhaltung der Mautpflicht wird durch das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert. Die Einnahmen aus der Maut erhält der Bund.
Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen“ mehrheitlich zu.