Ordner Stapel
Gina Sanders - Fotolia

Lohnsteuer: Freibeträge neu beantragen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zwingend ihre Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 neu beantragen. Lediglich die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Damit die Freibeträge in der ersten Lohnabrechnung ihre Berücksichtigung finden, müssen sie bis zur Umstellung auf ELStAM (Elektroninsche LohnSteuerAbzugsMerkmale) neu beantragt worden sein. Für den Fall der nicht Beantragung kommt es zu geringeren Nettozahlungen.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bietet es sich an, den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 aus dem Internet herunter zu laden und auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu senden.

Das Formular zur Beantragung finden Sie hier