
Lohnsteuern - Einstieg in das ELStAM-Verfahren
Das ELStAM-Verfahren ist zum 01. Januar 2013 gestartet. Im I. Quartal 2013 sind ca. 800.000 Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingestiegen. Damit wird bereits für ca. 10,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lohnsteuerabzug papierlos durchgeführt.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende zurückzustellen. Der ZDH ist zusammen mit weiteren Verbänden gebeten worden, für einen Einstieg in das ELStAM-Verfahren im II. und III. Quartal zu werben.
Um von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens zeitnah zu profitieren, empfiehlt sich daher ein früher Einstieg. Durch einen solchen können Arbeitgeber eventuell entstehenden Engpässen beim Datenaustausch zum Ende des Kalenderjahres entgehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch die Möglichkeit besteht, die Arbeitnehmer stufenweise, d.h. verteilt auf verschiedene Zeitpunkte /Datenlieferungen, in das ELStAM-Verfahren zu überführen. Diese Vorgehensweise erleichtert insbesondere größeren Arbeitgebern den Einstieg in das Verfahren.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Entsprechende Musterschreiben sind auch auf der Internetseite: www.elster.de eingestellt. Hier finden Sie ferner weitergehende aktuelle Informationen rund um das ELStAM-Verfahren. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Arbeitgeber seit März 2013 zunächst die monatlichen Änderungslisten erhalten, bei dessen Arbeitnehmern eine Anpassung der ELStAM stattgefunden hat. Anschließend erfolgt die Bereitstellung für Arbeitgeber mit leeren Änderungslisten. Dies kann bis zu einer Woche dauern. Diese Vorgehensweise bleibt bis zu einer Optimierung des Verfahrens auch für künftige Monate bestehen.
Weiter wurde die Broschüre "ELStAM – Informationen für Arbeitgeber" aktualisiert und ist nunmehr in der Version 1.1 abrufbar.