Dieselverbot 2018
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Umsetzung ab September wahrscheinlichLuftreinhalteplan Berlin und geplante Diesel-Fahrverbote

Im Mai 2019 hat die Umweltverwaltung Berlin den Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt. Kernpunkt sind die Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) und Maßnahmen zu deren Einhaltung. Die Maßnahmen wie Fahrverbote könnten ab September greifen.

Neben einer Reihe anderer Maßnahmen sieht der Entwurf Durchfahrverbote auf acht Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von etwa 3 km vor. Diese Abschnitte mit einer Länge von 150 m (Alt-Moabit) bis 850 m (Leipziger Str.) werden nach der Umsetzung für alle Dieselfahrzeuge (Pkw, leichte und schwere Lkw) einschließlich Euro 5/V zur Durchfahrt gesperrt. Nur Euro 6/VI-Fahrzeuge sind davon ausgenommen.

Es ist aber eine Anlieger-frei- Regelung geplant. Damit sind alle Fahrten mit einem Anliegen auf diesem Straßenabschnitt auch in Zukunft zulässig. Dazu gehören Anwohner, Lieferungen, Transporte und natürlich auch alle handwerklichen Tätigkeiten. 

Die Fahrverbote gehen unter anderem auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Oktober 2018 zurück, bei dem das Gericht Fahrverbote auf weitgehend diesen Straßenabschnitten angeordnet hat, da aus Sicht des Gerichtes keine anderen Maßnahmen geeignet wären den seit 2010 gültigen Grenzwert für NO2 auf diesen Strecken möglichst umgehend einzuhalten.

Weitere Maßnahmen zur Schadstoffentlastung (insbes.NO2) sind Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 ganztags) auf 33 Straßen und Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von etwa 21 km. Darüber hinaus ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung geplant, die die bewirtschaftete Fläche auf 75% der geeigneten Flächen im inneren Berliner S-Bahn-Ring ausdehnt (aktuell ca. 35%). Gleichzeitig sollen die Parkgebühren um 20% angehoben werden.



Handlungsmöglichkeiten für Handwerker 

Nach Einrichtung der Durchfahrtverbote voraussichtlich Anfang September müssen Handwerker wie alle anderen Verkehrsteilnehmer mit Diesel-Fahrzeugen (außer Euro 6/VI) die betroffen Straßenabschnitte umfahren. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht nicht. „Anlieger frei“ bedeutet, dass jeder mit einem konkreten Anliegen den entsprechenden Straßenabschnitt befahren darf. Bei einer Kontrolle muss er sein konkretes Anliegen benennen können.



Fahrzeugbeschaffung

Bei Neuanschaffung von Diesel-Fahrzeugen ist auf Einhaltung der Abgasnorm Euro 6/VI zu achten, um mit diesen Fahrzeugen nicht von den Durchfahrtsverboten betroffen zu sein. Unter Umweltgesichtspunkten ist die Einhaltung der Abgasnorm Euro 6d TEMP entscheidend, weil bei diesen Fahrzeugen erstmals die Schadstofffreisetzung im realen Fahrbetrieb (RDE Real Driving Emissions) bei der Zulassung berücksichtigt werden. Das Angebot von leichten Nutzfahrzeugen, die diese Norm erfüllen, wächst langsam.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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