Kassensysteme
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Manipulationssicherere Kassen: Lobbying für die Verlängerung der Übergangsfrist

Bargeschäfte sind auch im elektronischen Zeitalter weit verbreitet. Die Finanzbehörden gehen dabei von der Hinterziehung erheblicher Beträge aus, weil elektronische Kassen manipuliert werden und einmal erfasst Einnahmen aus dem System gelöscht werden. Bis spätestens Ende 2016 ist deshalb auf Kassensysteme umzustellen, die nicht manipuliert werden können. Diese Übergangsfrist war vom Finanzministerium 2010 festgesetzt worden.

Nun stehen jedoch alle Handwerker vor einem Problem: Es steht bis heute nicht fest, welche Anforderungen neue Kassen ab 2019 erfüllen müssen, um auch dann noch als sicher anerkannt zu werden. Die Standards, die ab dann gelten, wird das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) setzen. Die fangen aber erst damit an, wenn das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet ist, das dann Anfang 2019 in Kraft treten wird. Dieses existiert aber erst im Entwurf.

Würde sich der Handwerker nun ein neues Kassensystem kaufen, bestünde die Gefahr, dass es von der Steuerverwaltung von 2017 – Ende 2018 akzeptiert wird, dann aber entweder mit viel Aufwand nachgerüstet werden muss oder sogar ersetzt werden muss, weil eine Nachrüstung technisch gar nicht möglich ist.

Der ZDH und andere Spitzenverbände der Wirtschaft dringen nun auf eine Verlängerung der Übergangsfrist, bis klar ist, welche Standards zukünftig eingehalten werden müssen. Die Handwerkskammern gehen in dieser Angelegenheit auf die Finanzminister in den Ländern zu.

Fazit: Da noch nicht sicher ist, was Kassen ab 2019 können müssen, sollte niemand vorschnell ein neues Kassensystem anschaffen. Für Zwischenlösungen ist nur Raum, wenn die geforderte Übergangsfrist bezogen ab die Anforderungen ab 2017 nicht verlängert würde. Wir sind aber guter Dinge, dass es hier zu einer Lösung kommen wird.