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argum / Falk Heller

Mehr Geld: Aus Meister- wird Aufstiegs-BAföG

Neuer Name, bessere Förderbedingungen: Aus dem Meister-BAföG wird ab 1. August das Aufstiegs-BAföG. Damit verbunden sind steigende Fördersätze, höhere Zuschussanteile und höhere Freibeträge. Fortbildung lohnt sich – in jedem Fall!

Der Meister gilt zu Recht als Krönung eines beruflichen Bildungsweges. Wer diesen Abschluss erfolgreich absolviert, hat das Niveau eines Bachelor- bzw. Master-Hochschulabschlusses.  

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Sie altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Die Verbesserungen im Detail:

  • Der Basisunterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen steigt von 645 Euro auf 708 Euro; der Zuschussanteil hierauf nach Abzug des Pauschbetrages von 44 Prozent auf 50 Prozent.
  • Die Erhöhungsbeträge zum Basisunterhaltsbeitrag werden für den Teilnehmer von 52 Euro auf 60 Euro, für den Ehepartner von 215 Euro auf 235 Euro und für Kinder von 210 Euro auf 235 Euro erhöht. Für den Kindererhöhungsbetrag steigt der Zuschussanteil von 50 Prozent auf 55 Prozent. Für die weiteren Erhöhungsbeträge wird erstmals ein Zuschussanteil (von 50 Prozent) eingeführt.
  • Der einkommensunabhängige maximale Maßnahmebeitrag (Förderung der Lehrgangskosten) steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht.
  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro erhöht.
  • Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2000 Euro gefördert (bisher 1.534 Euro) und ein Zuschussanteil (von 40 Prozent) erstmals eingeführt.
  • Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung wird von 25 auf 40 Prozent erhöht.
  • Der Basisvermögensfreibetrag wird von 35.800 Euro auf 45.000 Euro erhöht; die Erhöhungsbeträge hierauf für den Ehepartner und je Kind von 1.800 Euro auf 2.100 Euro.
    Die Einkommensfreibeträge im AFBG sind bereits mit dem 25. BAföGÄndG für den Teilnehmer von 255 Euro auf 290 Euro, für den Ehepartner von 535 Euro auf 570 Euro und je Kind von 485 Euro auf 520 Euro erhöht worden.

Was noch?
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 2014 wurden rund 172.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert.

Weitere Informationen finden Sie im Download.