Tarifvertrag
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Mindestlohn: Fleischerhandwerk von Tarifvertrag nicht erfasst

Zahlreiche Berichte in den Medien führten zu zahlreichen Anrufen in der Handwerkskammer. Die Frage war immer die gleiche: Gibt es nun einen Mindestlohn für das Fleischerhandwerk?

Die Antwort ist "Nein". Der Mindestlohn für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung zum 1. August 2014 für allgemeinverbindlich erklärt hat, gilt nicht für Betriebsstätten, die zum Fleischerhandwerk gehören. Erfasst wird nur die industrielle Fleischproduktion von der Schlachtung über die Zerlegung bis hin zur Verarbeitung, Portionierung und Verpackung.

Einzige Ausnahme: Handwerker werden als Dienstleister für die Fleischwirtschaft tätig. Während in der Fleischindustrie nun verbindlich mindestens 7,75 Euro pro Stunde zu zahlen sind, bleibt das Fleischerhandwerk zunächst mindestlohnfrei und wird dann ab dem Jahreswechsel unter den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro fallen.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

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