Tarifvertrag
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Mindestlohn für Gerüstbauer soll kommen

Der Bundesverband Gerüstbau und die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk hat einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit der IG BAU geschlossen. Im Bundesanzeiger vom 22. April 2013 wurde nun der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages gemäß § 7 Abs. 1 AEntG und der Entwurf einer „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk“ bekannt gemacht.

Der betriebliche Geltungsbereich umfasst Betriebe des Gerüstbaugewerbes einschließlich solcher Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen.

Vom persönlichen Geltungsbereich sind gewerbliche Arbeitnehmer erfasst, die eine nach den Vorschriften des SGB VI versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden Praktikanten, die aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren sowie Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb tätig sind sowie das Reinigungspersonal, das Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes ausführt.

Der Mindestlohn soll ab dem 1. April 2013 10,00 Euro betragen und spätestens zum 15. des Monats fällig werden, der dem Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Dies gilt erst, wenn die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wurde!

Über den Fortgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

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