Frau Selka Mindestlohn Infoveranstaltung
HWK Cottbus

Mindestlohn im Handwerk: Kompaktseminar für Betriebe

Mit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Auch für die südbrandenburgischen Handwerksunternehmen ergeben sich damit neue Pflichten. In allen Branchen sind Arbeitszeiten zumindest für geringfügig Beschäftigte zu dokumentieren. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Straftat, wenn zugleich die Sozialabgaben auf den Mindestlohn nicht abgeführt werden. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Behörden der Zollverwaltung kontrolliert. Um die Unternehmen umfassend über diese neuen Regelungen zu informieren, bietet die Handwerkskammer Cottbus (HWK) Informationsveranstaltungen an:

Termine:

Montag, 19. Januar, 18 bis 19 Uhr
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Hörsaal im
Seminargebäude, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen

Anmeldung sowie Informationen zur Veranstaltung über Katrin Lenz,
Telefon 0355 7835-121 oder per E-Mail an lenz@hwk-cottbus.de

Kompakte Informationen zum Mindestlohn finden Sie außerdem unter www.hwk-cottbus.de/mindestlohn

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de