Iris Helbeck Mitglied der Vollversammlung bis 2021
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Mindestlohn: Viele werden enttäuscht sein.

Ursprünglich vor der Sommerpause sollte der brandenburgische Landtag das Vergabegesetz verabschieden. Darin enthalten ist die Erhöhung des Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen auf 9 Euro. In die Lobgesänge des Wirtschaftsministeriums stimmt Iris Helbeck, Obermeisterin der Gebäudereinigerinnung Brandenburg-Ost, nicht ein.

Frau Helbeck, Wirtschaftsminister Albrecht Gerber lobt das neue Vergabegesetz. Vom neuen Mindestlohn sollen vor allem diejenigen Arbeitnehmer profitieren, die am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind – wie Wachschützer, Reinigungskräfte oder Wäschereimitarbeiter....
Iris Helbeck: Ich glaube, dass die betroffenen Mitarbeiter nach den sehr positiven Pressemitteilungen und Berichterstattungen die Ergebnisse eher enttäuscht beurteilen werden.

Wie meinen Sie das?
Iris Helbeck: Zurzeit bezahlen wir unseren Gebäudereinigern laut Tarifvertrag 8,70 Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes steigt das Einkommen um 46,80 Euro brutto im Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Abzüglich der Abgaben bleibt da nicht so viel übrig. In unserem Gewerk arbeitet zudem ein großer Teil der Mitarbeiter weniger als 39 Stunden, d.h. die Differenz ist noch geringer. Das jedoch ist nicht das einzige Problem.

Was kritisieren Sie noch?
Iris Helbeck: Ich hatte in der brandenburgischen Mindestlohnkommission dafür plädiert, eine Lohngleitklausel ins Gesetz aufzunehmen. Damit werden Lohnsteigerungen, die sich innerhalb einer festen Vertragslaufzeit ergeben, vom Auftraggeber akzeptiert und ausgeglichen. Die Klausel würde für laufende Verträge Anwendung finden. Sie wurde vom Brandenburgischen Landtag nicht bestätigt.

Was ist die Folge?
Iris Helbeck: Damit gelten die 9 Euro Mindestlohn nur für neue Verträge ab dem 1. September 2016. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass die meisten Verträge ab 1. Januar 2017 beginnen. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn bis Ende des Jahres fast gar nicht zum Tragen kommt, da die Mehrheit der Verträge davon unberührt bleibt. Man hätte daher das Gesetz erst zu Beginn 2017 starten lassen. Das hätte den Aufwand für alle Beteiligten reduziert.

Kritiker monieren, dass Brandenburg mit seinem Sonderweg „Vergabemindestlohn“ einen falschen Ehrgeiz an den Tag legt. Wir haben branchenspezifische Mindestlöhne, wir haben den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn und auch noch den in Brandenburg... 
Iris Helbeck: Die Bürokratie und der finanzielle Aufwand für Unternehmen und für die Kommunen übrigens auch wird jedenfalls nicht geringer. Der Mindestlohn an sich ist nicht das Problem. Er hat in unserer Branche für einen faireren Wettbewerb gesorgt. Der bürokratische Aufwand mit mehreren Mindestlöhnen jedoch ist nicht vertretbar.

In ihrer Branche ändern sich demnächst die Löhne?
Iris Helbeck: Genau. Der Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk in Ostdeutschland steigt zum 1. Januar 2017 auf 9,05 Euro, also mehr als der vergabespezifische Mindestlohn in Brandenburg. Wo wir aber nicht mitgehen konnten, ist die Angleichung von Ost- und Westeinkommen.

Wieso?
Iris Helbeck: Die Gewerkschaft hat von uns verlangt, dass wir uns verpflichten, in einem gewissen Zeitraum die Löhne auf Westniveau anzugleichen und zwar unabhängig davon, was die zwischenzeitlichen Tarifrunden für Ergebnisse erzielen. Nun geht die Schere zwischen West und Ost wieder weiter auseinander. Wir müssten also noch mehr bezahlen, um die Löhne anzugleichen. Das ist ein unkalkulierbares Risiko und würde bei uns zu Preisen führen, die wir am Markt nicht durchsetzen könnten. Deshalb soll die Angleichung Thema der Tarifverhandlungen sein.

Aktualisiert: Am 14. September will sich der Ausschuss Wirtschaft und Energie des Landtages nochmal mit dem Gesetzentwurf beraten.

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