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Nähere Informationen zum gesetzlich beschlossenen Beitragsschuldenerlass in der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 1. August 2013 ist das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" in Kraft getreten. Zudem liegen nunmehr auch die einheitlichen Grundsätze des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Umsetzung des Gesetzes vor, die das Bundesgesundheitsministerium genehmigt hat. Damit ist der rechtliche Rahmen für diese gesetzlichen Vorgaben vollständig.

In einem Informationspapier hat das Bundesgesundheitsministerium nähere Informationen zum Thema Beitragsschuldenerlass zusammengestellt. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen haben auch Personen, die ihrer Versicherungspflicht bisher nicht nachgekommen sind, die Möglichkeit, dies bis zum 31. Dezember 2013 nachzuholen. Sie können sich bei einer Krankenversicherung melden, ohne dass Beitragsnachforderungen für zurückliegende Zeiträume geltend gemacht werden bzw. ein Prämienzuschlag erhoben wird.

Das Informationspapier finden Sie im Anhang.