Digitalisierung
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Neue Förderung für Digitalisierung im Handwerk

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg erweitert ab sofort das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“ um den Schwerpunkt Digitalisierung. Die Handwerkskammer Cottbus beantwortet hier die wichtigsten Fragen.

Welche Digitalisierungsprojekte werden unterstützt?

Alle Digitalisierungsmaßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung im eigenen Unternehmen (BIG-Digital) dienen, können ab den 10.05.2017 gefördert werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Innovationspotenzial, welches durch die Digitalisierung von bestehenden betrieblichen Abläufen und Prozessen umgesetzt werden kann.

Dies kann in 3 Modulen erfolgen:

· Modul 1: Beratung - umfasst die Analyse der geeigneten individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen

· Modul 2: Implementierung – umfasst alle Maßnahmen zu Implementierung

· Modul 3: Schulung – umfasst die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter.

Tipp: Nutzen Sie unsere Beratungsleistungen um zunächst eine digitale Strategie zu erarbeiten. Je genauer die Vorstellungen des Handwerkers zu seiner digitalen Ausrichtung sind, je gezielter kann dann eine wirklich passende Beratungsfirma hinzugezogen und die einzelnen Module sinnvoll genutzt werden.



Was beinhalten die einzelnen Module der Förderung?

Im Modul Beratung werden externe Dienstleistungen  im Zeitraum von sechs Monaten gefördert.

Tipp: Die Einbindung von externen Beratern hat enorme Vorteile, man kann so auf deren Fachwissen zurückgreifen. Eine der größten Herausforderungen ist jedoch, dem Berater die richtigen Fragen zu stellen, damit dieser genau in diese Richtung beraten kann, was für den Handwerker wirklich sinnvoll ist. Bei der Ermittlung Ihres Beratungsumfanges helfen wir Ihnen gern. So können Sie im Vorfeld abwägen, was wirklich in Ihr digitales Konzept passt.



Das Modul Implementierung (36 Monate Durchführungszeitraum) umfasst die hierfür erforderliche Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.

Anhand der Beratung können dies sein:

· Reduzierung von Medienbrüchen

· höherer Grad an Kundenorientierung und Flexibilisierung

· Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette

· Beschleunigung der Prozesse

· Ergänzung Produktportfolio und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle

· Online-Marketing und –Vertrieb

· IT-Sicherheit

 Ausgeschlossen ist eine turnusmäßige Erneuerung von bereits eingesetzter Standardsoft- und –hardware. Ebenfalls wichtig zu wissen ist es, dass erst nach Abschluss des Moduls Beratung das Modul Implementierung beantragt werden kann.

Tipp: Bei jeder Implementierung kommen Checklisten zum Einsatz, in der überprüft werden kann, ob der gewünschte Effekt erzielt wird. Binden Sie vor der Implementierung für die Erstellung der Checklisten die Berater der Handwerkskammer mit ein und legen Sie gemeinsam fest, worauf geachtet werden soll.



Im Modul Schulung (Schulungszeitraum 6 Monate) kann prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) geschult werden. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monaten möglich.

Tipp: Digitale Veränderungen im Prozess verursachen meistens Verunsicherungen, die durch gezielte Schulungen abgebaut werden können. Desto wichtiger ist es, dass die Schulungen qualitativ hochwertig sind und wirklich für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. Fragen Sie zunächst die Akademie des Handwerks, ob sie ein passendes Schulungsangebot im Angebot hat bzw. ein maßgeschneidertes Angebot erstellen kann. Auch hier kann aktiv durch die Handwerkskammer unterstützt werden.



Wie hoch und was kann gefördert werden?

Generell wird bei dieser Förderung BIG-Digital von einer Anteilfinanzierung gesprochen, welche bis zu 50% gehen kann. Diese Rahmenbedingung gilt für alle 3 Module, also Beratung, Implementierung und Schulung.

 

· Beratung

- Förderhöchstsumme 50.000 Euro

- für Ausgaben von externen Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

· Implementierung

- Förderhöchstsumme 500.000 Euro

- Für projektbezogene Ausgaben (für eigenes Personal und für Lieferungen und Leistungen Dritter)

- Wichtig: für projektbezogenen Personalnebenkosten und indirekte Ausgaben werden in Höhe einer Pauschale von 45 Prozent der förderfähigen Personalausgaben berücksichtigt (projektbezogene Ausgaben 50%)

- Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter sollen 50 Prozent der gesamten förderfähigen Projektausgaben nicht überschreiten.

·  Schulung

- Förderhöchstsumme 50.000 Euro

- für Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen

Tipp: Wir beraten Sie gern und unterstützen Ihre Beantragung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ilb.de