
Neue Kennzeichnungspflicht für allergene Stoffe auf Speisekarten
Ab dem 13. Dezember 2014 tritt eine verbindliche Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten für allergene Stoffe in Kraft. Dies gilt für alle gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants und Gaststätten, ebenso für Caterer und bei Gemeinschaftsverpflegungen.
Hintergrund ist die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie verpflichtet zur Kennzeichnung von 14 definierten allergenen Stoffen auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln, die zum Kauf angeboten werden. Zu den 14 definierten Hauptallergenen gehören z. B. glutenhaltiges Getreide, Fisch oder Erdnüsse.
Die Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung stellt die betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn neben der zusätzlichen Kennzeichnung in Speisekarten kommt z. B. schon auf die Küche viel Recherchearbeit zu, da sich viele Hauptallergene in bereits verarbeiteten Lebensmitteln befinden.

Axel Bernhardt
Technischer Berater
03046 Cottbus