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Neuregelungen für Minijobs ab dem 1. Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 steigen die Verdienstgrenzen bei den Minijobs um 50 Euro, von 400 Euro auf 450 Euro an. Darüber hinaus sind Personen, die vom 1. Januar 2013 an einen Minijob aufnehmen, grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber führt für die Minijobber zusätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung ab, der 2013 3,9% des Bruttoentgelts beträgt. Dabei erhöht sich ebenfalls die vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage für rentenversicherungspflichtige Minijobs von derzeit 155 Euro auf 175 Euro ab dem 1. Januar 2013. 

Minijobber können sich allerdings künftig von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierfür muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht. Das entsprechende Formblatt der Minijob-Zentrale enthält zudem wichtige Informationen zu den Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer und sollte vom Arbeitgeber verwendet werden. Das Formblatt, die Hinweise und weitere Informationen finden Sie hier.