Asbest TRGS 519 Sachkunde Lehrgang
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Novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die vom Bundesrat und Bundeskabinett beschlossene novellierte Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Gefahrstoffverordnung) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 384 vom 04.12.2024) veröffentlicht worden und damit am 05.12.2024 in Kraft getreten. In einem Workshop gehen wir auf die Neuerungen ein.



Termin: 27.02.2025 um 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 Hier geht es zum Termin.



Hintergrund

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiere drei Risikobereiche:

  • Hohes Risiko (rot): Das entspricht einer Asbest-Faserstaubbelastung von mehr als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
  • Mittleres Risiko (gelb): Hier beträgt die Asbest-Faserstaubbelastung weniger als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
  • Geringes Risiko (grün): Das liegt vor, wenn die Asbest-Faserstaubbelastung weniger als 10.000 Fasern pro Kubikmeter beträgt.

Aufgrund der Farbgebung der Risikobereiche werde das Maßnahmenkonzept auch „Ampel-Modell“ genannt. Mit Hilfe dieses Modells könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung am Arbeitsplatz ist, desto anspruchsvoller müssten die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein.

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de