neuigkeiten, news, tageszeitung, zeitung, aktuell, nachrichten, meldungen, meldung, breaking, presse, printmedien, medien, anzeige, blatt, boulevard, business, dokument, events, freigestellt, hintergrund, info, information, informationen, inhalt, isoliert, journalismus, kleinanzeige, kommunikation, lesen, magazin, neu, neueste, papier, politik, pressewesen, recherche, rolle, stellenausschreibung, text, thema, titelblatt, weiss, weiß, weltpolitik, zeitungsrolle, zusammengerollt, textfreiraum, freisteller, redaktion, verlag
Marco2811 - Fotolia

Kommt Einigung nicht, droht in Brandenburg 2018 wieder EntsorgungsengpassPolystyrol: Bundesregelung muss in 2017 kommen

Das Bundesumweltministerium hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt (sog. POP), mit dem das im letzten Jahr aufgetretene Problem der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen (Polystyrol) dauerhaft gelöst werden soll.

Demnach sollen Stoffe, die nur deshalb als gefährlich eingestuft sind, weil sie unter die Pop-Verordnung fallen (betrifft insbesondere HBCD-haltige Dämmstoffe) künftig nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten.

Gleichwohl soll deren Entsorgung überwacht werden. Entsprechende Nachweisverfahren der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung orientieren sich am Kreislaufwirtschaftsgesetz und damit an bestehenden Strukturen.

Hintergrund: Polystyrol-Dämmstoffe (Styropor) waren seit Oktober 2016 als gefährliche Abfälle ein­gestuft und mussten bei Sanierungs- und Ab­brucharbeiten auf Baustellen ge­trennt gesammelt, dokumen­tiert und von Entsorgungsfirmen zur thermischen Verwer­tung gesondert abtransportiert werd­en. Es gab jedoch zu wenige Abfallentsorgungsanlagen. Dies sorgte für großen Unmut und hohe Kosten.

Der vorliegende Referentenentwurf erscheint zwar insgesamt als ein akzeptabler Kompromiss. Allerdings ist wichtig, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von unnötigen Bürokratiekosten entlastet werden; d. h. das Nachweisverfahren sollte reduziert bzw. vereinfacht werden.

Sollte die geplante bundeseinheitliche Regelung nicht zustande kommen, hat das Land Brandenburg nach heutigem Stand ein Entsorgungsproblem. So zumindest kann man das Interessenbekundungsverfahren der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH deuten. Sollte die POP-Abfall-Überwachungsverordnung nicht verabschiedet werden, sind Polystyrolabfälle auf Grund der Verknüpfung mit der EU-POP-Verordnung ab 31.12.2017 wieder als gefährlicher Abfall einzustufen. Für diesen Fall muss die Entsorgungssicherheit dauerhaft und tragfähig gewährleistet werden, heißt es in dem Schreiben.

Die SBB fordert aktiv private Anlagenbetreiber dazu auf, entsprechende Kapazitäten aufzubauen. So heißt es: „Unter der Prämisse ist der Ausbau der in Berlin und Brandenburg vorhandenen Entsorgungskapazitäten notwendig. Zu diesem Zweck wendet sich die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH als zentrale Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen hiermit an regional tätige Firmen mit der Bitte, für die genannten Abfälle Entsorgungskapazitäten zu schaffen.“

Es sei davon auszugehen, dass in Berlin und Brandenburg pro Jahr bis zu 2.000 Tonnen Polystyrolabfälle aus dem Baubereich als Monofraktion bzw. als Verbundabfälle anfallen und entsorgt werden müssen. Für diese als gefährlich einzustufenden Abfallmengen muss Entsorgungssicherheit für die abfallerzeugende Wirtschaft der Region gewährleistet werden. Insofern bitten wir die in Berlin/Brandenburg tätigen Abfallentsorgungsfirmen um Überlegungen, ob in dieser Hinsicht Investitionen getätigt werden können.

Im Einzelnen werden weitere Zwischenläger gesucht, die die dafür notwendige immissionsschutzrechtliche Zulassung haben sowie über gültige Outputentsorgungsnachweise für die o.g. gefährlichen Abfälle verfügen. Vorrangig werden Zwischenläger gesucht, die sich in Brandenburg in den „berlin-fernen“ Regionen befinden. Im Großraum Berlin sind schon viele Anlagen angesiedelt, die Entsorgungssicherheit bieten.

Des Weiteren besteht Bedarf an weiteren, dafür konkret zugelassenen Vorbehandlungskapazitäten. Vorbehandlungstechniken können z.B. das Pressen oder aber das Auflösen in Lösemitteln sein. Eine weitere Vorbehandlungstechnik kann auch das Zerkleinern des Polystyrolabfalls bzw. das nachfolgende Vermischen mit anderen Abfällen und daraus die Herstellung eines Ersatzbrennstoffs sein.

Darüber hinaus werden weitere thermische Entsorgungskapazitäten gesucht, konkret in Hausmüllverbrennungsanlagen, Sonderabfallverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffkraftwerken oder zur Mitverbrennung in Zementwerken und Kohlekraftwerken.

Idealerweise sollten die Firmen, die Investitionen in Betracht ziehen, schon Entsorgungsanlagen für die Annahme und Entsorgung gefährlicher Abfälle betreiben. Bei diesen Entsorgungsanlagen ist der Aufwand für das Genehmigungsprocedere zur zusätzlichen Annahme und Entsorgung der o.g. gefährlichen Abfälle weniger aufwändig. Dies ist jedoch keine Bedingung – die SBB sowie die für die Genehmigungsverfahren zuständigen Behörden informieren mögliche Interessenten gern über die einzelnen Schritte zur Erlangung einer Genehmigung.

Weiterhin werden Abfalltransportunternehmen gesucht, die die o.g. Abfälle einsammeln dürfen und entsprechende Sammelentsorgungsnachweise in die zur Verfügung stehenden Zwischenläger und Vorbehandlungsanlagen beantragen. Allen Firmen, die daran interessiert sind, stellt die SBB auf Nachfrage eine Liste der in Frage kommenden Entsorgungsanlagen zur Verfügung.

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de