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Vorschlag aus dem Handwerk aufgegriffenReform der Halterhaftung führt zu bürokratischer Entlastung

Nach Plänen der Bundesregierung müssen Arbeitgeber künftig die Führerscheine ihres Fahrpersonals nur einmalig überprüfen. Die regelmäßige Routinekontrolle samt Dokumentation entfällt damit. Die Maßnahme geht auf einen Entlastungsvorschlag des Handwerks zurück.

Konkret ist eine Ergänzung von § 21 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz vorgesehen, wonach der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den Führerschein des Fahrzeugführers einmal hat vorzeigen lassen, ohne konkreten Anlass keine nachfolgenden Prüfungen vornehmen muss.

Die Maßnahme, die der ZDH vergangenes Jahr im Rahmen seiner Bürokratieabbauvorschläge vorgelegt hatte, zielt insbesondere auf die Entlastung von Arbeitgebern, die die Führerscheine ihres Fahrpersonals überprüfen müssen. Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Jedoch hatte sich in der Praxis zur Vermeidung einer fahrlässigen Haftung des Halters eine halbjährige Führerscheinkontrolle samt Dokumentation zu Nachweiszwecken etabliert.

Der Entwurf muss noch vom Bundestag bestätigt werden.

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