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Rundfunkbeitrag: leichte Verbesserungen ab 2017

Das neue Rundfunkgebührensystem belastet viele Betriebe, insbesondere solche mit vielen Kraftfahrzeugen und mit vielen Angestellten. Die Handwerksorganisationen setzen sich seit langem für Verbesserungen ein.

Zuständig sind die Ministerpräsidenten der Länder. Diese haben am 18. Juni getagt. Die Ergebnisse weisen in die richtige Richtung, können aber nicht befriedigen. Das kommt nicht ganz unerwartet, denn die Gebühren sind ein Vertrag zulasten Dritter. Die Ministerpräsidenten statten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ihren Bundesländern gut mit Mitteln aus und bezahlen tun es Haushalte und Betriebe.

Verabredet wurde, dass Betriebe die Zahl ihrer Beschäftigten nicht mehr nach Köpfen, sondern nach Vollzeitäquivalenten berechnen. Das kommt vor allem solchen Arbeitgebern zugute, die viele geringfügig Beschäftigte und andere Teilzeitkräfte haben. Eine Forderung des Handwerks, für die sich auch die HWK Cottbus bei der Landesregierung eingesetzt hat, wird damit erfüllt. Die Neuregelung soll 2017 Wirksamkeit erhalten. Die Debatte über die Behandlung von Kraftfahrzeugen wurde hingegen auf die Zukunft verschoben. Erst im nächsten Jahr wird dazu diskutiert.