Steuer
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Sachbezugswerte für Mahlzeiten in 2014

Mit Schreiben vom 12.11.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die für 2014 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten an Arbeitnehmer bekanntgegeben. Für ein Frühstück sind dann 1,63 Euro, für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,00 Euro im Jahr 2014 anzusetzen.

Die Sachbezugswerte gelten für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden (z.B. in einer Kantine). Ab 2014 gilt der Sachbezugswert aber gem. § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60,00 Euro nicht übersteigt.