Mindestlohn
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Stellen Sie Ihre Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn!

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro und wirft eine Vielzahl von Fragen auf: Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn? Wie werden Zulagen angerechnet? Für welche Betriebe gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz?

Die Handwerkskammer Cottbus bietet ab März 2015 an jedem letzten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde zum Thema Mindestlohn in der Außenstelle in Königs Wusterhausen, Cottbuser Straße 53a, an. Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären und sich zu informieren.

Merken Sie sich bereits jetzt die erste Sprechstunde am 26. März 2015 vor und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Anne-Kathrin Selka.
Telefon 0355 7835-138 | selka@hwk-cottbus.de

Terminvereinbarungen sind ab sofort möglich bei Karen Lehmann. Bereits bei der Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
Telefon 03375 2525-60 | lehmann@hwk-cottbus.de

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de