Hochwasser in Mühlberg
Fotoagentur Veit Rösler

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers in Deutschland

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2013 in einer Sondersitzung die von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzesentwürfe eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2013 sowie zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.

Die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstandenen Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur sind so verheerend, dass in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Schäden zu beseitigen und die Regionen wieder aufzubauen. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern darauf verständigt, dass für die Behebung der Hochwasserschäden ein Fonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro errichtet wird. Der Bund wird den Fonds vorfinanzieren. Die Länder werden ihren Anteil sukzessive erbringen.

Die Verwendung der Fondsmittel beschränkt sich auf Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Hochwasserschäden. Die Finanzierung der zugesagten Hilfen bei Privathaushalten, Unternehmen und der Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur ist somit sichergestellt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseit des Bundesfinanzministeriums. Ebenfalls finden Sie im Bereich Download das BMF-Schreiben sowie zwei PDF-Dateien zu steuerlichen Hinweisen.