Photovoltaik, Photovoltaikplatte, Solar, Solarpanel
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Row of photovoltaic solar panels and blue sky

Frist zur Registrierung läuft abStromanlagen müssen registriert werden

Wer eine Solaranlage hat, muss diese registrieren lassen. Dafür hatte die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) in Betrieb genommen. Es löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt die Informationen im meldepflichtigen Strom- und Gasbereich. Dabei werden alle technischen Daten (mit wenigen Ausnahmen) öffentlich angezeigt. 

Achtung: Am 31. Januar 2021 läuft die erste Frist ab. 



Welche Anlagen sind zu registrieren:

Solaranlagen, Windenergieanlagen, Biomasse-anlagen, Wasserkraftanlagen, Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen, Notstromaggregate, Stromspeicher usw. Für Stromverbrauchsanlagen sind nur solche Anlagen zu registrieren, die an das Hochspannungsnetz (größer 110.000 Volt) angeschlossen sind.
Wichtig: Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme bzw. ob eine Förderung nach EEG oder KWFG erfolgt.

Welche Fristen sind einzuhalten:

Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wenn Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war und keinen Batteriespeicher hat, gilt eine weniger strenge Frist. Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung. Für Stromspeicher ist nach dem Erneuerbare Energien Gesetz eine Frist zu Registrierung bis zum 31. Dezember 2019 zu beachten.

Welche Informationen müssen übermittelt werden:

Hierzu zählen die Stammdaten wie Adresse, Kontaktdaten und die Unternehmensform oder Standortangaben sowie die technischen Daten der Anlage. Nicht erfasst werden die sogenannten Bewegungsdaten, welche sich häufig ändern, wie zum Beispiel Zählerstände oder Erzeugungsmengen.

Wie erfolgt die Registrierung:

Die Registrierung erfolgt online über das Portal des Marktstammdatenregisters www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Dabei ist der Anmeldeprozess wie folgt gegliedert:

1. Benutzerkonto einrichten

2. Registrierung als Anlagenbetreiber

3. Registrierung der Anlage

Im Anschluss kann die Registrierungsbestätigung für die registrierte Anlage heruntergeladen werden. Für die einzelnen Erzeugungsanlagen sind im Marktstammdatenregister Registrierungshilfen und Videoanleitungen hinterlegt. www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html

 Das Wichtigste auf einen Blick



 Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de