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Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums von 6 auf 12 Monate verlängert. Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 14. Dezember 2012 in Kraft. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2013 entsteht.

Die Entscheidung für eine Verlängerung der Bezugsdauer in Anbetracht einer sich in einigen Branchen eintrübenden Konjunktur ist mit Augenmaß getroffen worden. Es ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines insgesamt stabilen Arbeitsmarktes zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon Abstand genommen hat, Kurzarbeit durch weitere Maßnahmen – wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge – zusätzlich zu fördern. Eine solche Maßnahme hätte zu erheblichen Belastungen der Arbeitslosenversicherung geführt.