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Vertragliche Gewährleistung: Bundesrat nimmt handwerksfreundlich Stellung

Handwerker sollen zukünftig nicht mehr auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen entstehen, wenn Hersteller mangelhafte Materialien liefern, die aus- und wieder eingebaut werden müssen. Über den Gesetzesentwurf hatten wir berichtet. Am 22. April 2016 haben sich die Ländervertreter damit befasst und das Lobbying der Handwerksorganisationen trägt erste Früchte.

In vielen Punkten haben sie die Kritikpunkte des Handwerks berücksichtigt. Insbesondere sollen sich Hersteller und Händler nicht durch Klauseln in ihren AGB aus der Verantwortung ziehen können. Bliebe dies möglich, würde die gesetzliche Neuregelung oftmals ins Leere laufen. Wichtig ist auch der Hinweis des Bundesrats, dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob mangelhaftes Material in eine andere Sache eingearbeitet wird (vom Gesetzesentwurf erfasst) oder ob das Material verarbeitet wird (bislang nicht erfasst).

Diesen beiden Punkten auf der Habenseite steht auch Negatives gegenüber: Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens ist auch das Bauvertragsrecht. Bei diesem kämpft das Handwerk gegen ein neues Recht des Verbrauchers, Änderungen an der Bauleistungen einfach anordnen zu können, auch weil vollkommen unklar ist, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Hieran will der Bundesrat festhalten. Allerdings spricht er sich, wie vom Handwerk gefordert, für die Aufspaltung des Gesetzes auf, da Gewährleistung und Bauvertragsrecht nichts miteinander zu tun haben.

Auch das Brandenburgische Handwerk setzt sich bei der Landesregierung für handwerksfreundliche Regelungen ein und freut sich deshalb über die überwiegend positive Stellungnahme. Als nächstes werden sich Bundesregierung und Bundestag mit den Positionen der Länderkammer auseinandersetzen. Da die Zustimmung des Bundesrats für ein wirksames Gesetz jedoch nicht erforderlich ist, ist der Einfluss der Bundesländer begrenzt, politisch aber gleichwohl wichtig.

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Stellungnahme des Bundesrates