Datenschutz
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Neue Regeln, die Sie unbedingt beachten solltenWas geht mich Datenschutz an? Sehr viel!

Mit der Digitalisierung steigt die Masse an Daten, die Unternehmen erfassen, verarbeiten und speichern. Daran passt sich auch der Gesetzgeber an. Ab Mai 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung.

Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Anders als man es vielleicht vermuten könnte, gelten auch Handwerksbetriebe als datenverarbeitende Unternehmen, wenn sie Mitarbeiterdaten erfassen und Kundendaten speichern. Damit unterliegen sie den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und sind auch vom Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen. 

Es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren. Sonst drohen im Extremfall immense Bußgelder (bis 20 Millionen oder 4 Prozent vom Jahresumsatz) für die verspätete Einführung der neuen Vorgaben. 



Schulung & Workshop zu neuen Datenschutz Anforderungen

In einem Intensiv-Seminar am 4. Mai erklären wir Ihnen, was zu beachten ist und wo Handlungsbedarf besteht. "Seien Sie vorbereitet und vermeiden Sie somit empfindliche Bußgelder"

Hier geht es zum Schulungsangebot Datenschutz

Warum ist diese Datenschutz Schulung so wichtig für Sie?

Das neue Datenschutzrecht bringt bei gleichbleibenden Grundlagen zahlreiche neue gesetzliche Dokumentations-, Organisations- und Informationspflichten mit sich, die möglichst bis zum 25.05.2018 umzusetzen sind. Datenschutzaufsichtsbehörden haben bereits begonnen mittels Fragebögen den Stand der Umsetzung und Anpassung in den Unternehmen und Betrieben an das neue Datenschutzrecht zu prüfen.



 Schulungsangebot der Handwerkskammer