Ausbildungskalender März 2019
HWK Cottbus

Serie (3): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Welche Pflichten habe ich als Ausbildungsbetrieb?

Wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag abschließen, dann verpflichten Sie sich, Ihren Lehrling in der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit zur Prüfungsreife zu führen. Wie aus allen Verträgen erwachsen auch aus einem Berufsausbildungsvertrag Pflichten der Vertragsparteien.

Die gesetzlichen Regelungen für Sie als Ausbildungsbetrieb sind im § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im § 2 des Berufsausbildungsvertrages festgeschrieben.

Im Einzelnen sind das:

  • Ausbildungsziel-Vermittlung aller Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbildungsordnung
  • einen geeigneten Ausbilder zur Verfügung zu stellen
  • dem Lehrling die Ausbildungsordnung auszuhändigen
  • Ausbildungsmittel insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur kostenlos zur Verfügung zu stellen
  • Freistellung zum Besuch der Berufsschule und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der  Ausbildungsstätte
  • Ausbildungsnachweisheft kostenlos zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäße Führung durch Abzeichnen regelmäßig zu überwachen
  • dem Lehrling nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck und seinen körperlichen Kräften angemessen sind
  • den Lehrling charakterlich fördern und sittlich körperliche Gefährdungen von ihm fern zu halten
  • die Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen einfordern und überwachen
  • den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss der Lehrlingsrolle übergeben
  • den Lehrling zur Zwischen- und Gesellen-/Abschlussprüfung freistellen

Neu ab 01.01.2020:

§ 15 Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) Pflicht zur Freistellung, Anrechnung

  • Ausbildende dürfen alle Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnen-den Berufsschulunterricht nicht beschäftigen.
  • Sie haben Auszubildende freizustellen: für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen,  an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, einmal in der Woche (in diesen Fällen sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig. (Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschluss-/Gesellenprüfung unmittelbar vorangeht.


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Jede Woche bekommen Sie von unseren Beratern Tipps zum Thema Ausbildung. Wir versuchen dabei, alle möglichen Aspekte abzudecken. Falls Sie offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Teil 1: Haben Sie Ihren freien Ausbildungsplatz in der Lehrstellenbörse veröffentlicht?

Teil 2: Sie wollen erstmalig ausbilden?

 Wo bekomme ich weitere Informationen und Unterstützung?

Für alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Berufsausbildung auftretenden Fragen hilft Ihnen Ihr Ausbildungsberater der Handwerkskammer Cottbus.



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



 Besuchen Sie auch den Ausbilderworkshop Berufsausbildungsrecht von A-Z am 14. Mai. Hier geht es zum Termin.