16_Ausbildungskalender_07_10_19
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Serie (16): "Ihr Ausbildungsberater informiert"Welche Pflichten habe ich als Lehrling?

Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages, verpflichten sich die Vertragsparteien, in der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit alles Notwendige zur Erreichung des Ausbildungszieles zu tun. Wie bereits in Nr. 3 für die Ausbildungsbetriebe berichtet,  erwachsen auch für Lehrlinge aus einem Berufsausbildungsvertrag Pflichten.

Die gesetzlichen Regelungen der Pflichten des Lehrlings sind im § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im § 3 des Berufsausbildungsvertrages festgeschrieben. Da für viele Ausbildungsverhältnisse in Kürze die Probezeit endet kann ein Blick auf die vertraglichen Pflichten im Hinblick auf die Weiterführung der Ausbildung nach der Probezeit hilfreich sein.

Das sind die Pflichten des Lehrlings im Überblick:

  •  Lernpflicht
  • Berufsschulpflicht und Teilnahme an sonstigen
  • Maßnahmen und Prüfungen
  • Weisungsgebundenheit
  • betriebliche Ordnung
  • Sorgfaltspflicht
  • Betriebsgeheimnisse
  • Führen und Vorlage des Ausbildungsnachweises
  • Benachrichtigungspflicht
  • Vorlage ärztlicher Untersuchungen

Wo bekomme ich weitere Informationen und Unterstützung?

Für alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Berufsausbildung auftretenden Fragen hilft Ihnen Ihr Ausbildungsberater der Handwerkskammer Cottbus. 

Besuchen Sie auch den Ausbilderworkshop Berufsausbildungsrecht von A-Z. Hier geht es zum Termin.

 Ansprechpartner

Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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