Schlichtung
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HWK-Interessenvertretung wirkt - Länderkammer nimmt im Sinne der Kammern StellungWer bestellt, soll auch bezahlen - Bundesrat widerspricht Justizministerium

Deutschland muss ein europäisches Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verträgen mit Verbrauchern in nationales Recht umsetzen. Der Bund hatte dem in Brüssel zugestimmt. Es geht um die Einrichtung neuer Schlichtungsstellen.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sah vor, dass diese Stellen bei den Ländern liegen sollen. Diese wiederum sollen ihre Verpflichtung auf die Kammern abschieben können. Dagegen wehrt sich das Handwerk, weil die Kammern den Interessen der Wirtschaft dienen und nicht die Aufgabe haben, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Auch die HWK Cottbus hat in Potsdam gegen neue Bürokratie interveniert, die am Ende von den Betrieben zu bezahlen wäre.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erhebliche Kritik am Gesetzesvorschlag geübt. Der Bund solle die Schlichtungsstelle selbst betreiben - und bezahlen. Er greift auch die Kritik der Kammern auf und hält den Entwurf für unvereinbar mit dem Gedanken der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.

Nach der Sommerpause wird der Bundestag seine Beratungen zum Gesetz fortsetzen, eine Expertenanhörung durchführen und hoffentlich die Kritikpunkte aufgreifen. Wir werden über den Fortgang des Verfahrens berichten.