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Wettbewerbsrecht: Einzelunternehmer ist kein Geschäftsführer

Auch ein Einzelunternehmer führt seine Geschäfte. Bezeichnet er sich aber im Internet oder sonst wo als Geschäftsführer, verstößt er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG).

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil v. 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13) geht der Verbraucher angesichts der Bezeichnung „Geschäftsführer“ davon aus, dass es sich bei dem Verkäufer um eine namentlich nicht genau genannte juristische Person (z.B. GmbH) handele. Für etwaige Kunden sei dies eine maßgebliche Information. Die Frage, mit welchem Vertragspartner ein Vertrag geschlossen werde, dürfe nicht offen bleiben.