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Wettbewerbsrecht: Tradition trotz Insolvenz

Viele Unternehmer betonen in der Firmenkommunikation ihre lange Unternehmenstradition. Diese steht für Verlässlichkeit, Erfahrung und Qualität der angebotenen Leistung.

So dachte auch ein hessischer Glaserbetrieb, der mit einer über 100-jährigen Firmentradition warb. Die Konkurrenz war damit nicht einverstanden und bemühte die Gerichte. Geltend gemacht wurde ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb, da in der Werbung eine Irreführung liege. Die Unternehmenstradition sei durch eine Insolvenz unterbrochen worden.

Tatsächliche hatte die nun beklagte Firma den Betrieb von einer insolventen GmbH übernommen, d.h. Maschinen, Personal, Unterlagen und Aufträge wurden übertragen. Außerdem sei der Rolladenbau, der seit den 50er Jahren neben der Glaserei betrieben wird, eben nicht 100 Jahre alt.

Das OLG Frankfurt (Main) hat sich dieser Sichtweise nicht angeschlossen. Das Gericht entschied, dass eine Irreführung nicht vorliege. Das Verfahren habe gezeigt, dass das Unternehmen in seinem Kern fortgeführt wird. Dass sich die Firma fortentwickelt habe und neue Geschäftsbereiche im Laufe der Zeit hinzugekommen seien, rechtfertige auch keine andere Bewertung. Hierbei handle es sich um einen normalen Vorgang, der vom Verkehr auch erwartet werde.

Eine Zergliederung der Werbeaussage auf einzelne Geschäftsbereiche sei im Geschäftsverkehr nicht geboten. Auch die Tatsache, dass die insolvente GmbH noch nicht vollständig abgewickelt sei, sei unerheblich. Entscheidend sei nur, dass diese nicht mehr am Markt tätig ist.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 07.09.2015, Az. 6 U 69/15) ist hier abrufbar.