
Wichtige Informationen für Absolventen der Prüfung Technische/r Fachwirt/in (HWK)
Befreiung („Anerkennung“) vom Prüfungsteil III der Meisterprüfung - betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
Fristen beachten!
Sofern Sie in der Vergangenheit die Prüfung zum/zur Technische/n Fachwirt/in (HWK) erfolgreich abgelegt haben oder in diesem Jahr ablegen werden, beachten Sie bitte Folgendes:
Wenn Sie aufgrund des Abschlusses Technische/r Fachwirt/in (HWK) eine Befreiung („Anerkennung“) vom Prüfungsteil III - betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung - der Meisterprüfung anstreben, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen.
Aufgrund der Änderung der Prüfungsvorschriften für den Teil III der Meisterprüfung ist ein Befreiungsantrag nur noch bis zum 31. Dezember 2013 möglich.
Voraussetzung für eine Befreiung ist deshalb, dass Sie
bis zum 31. Dezember 2013 zur Meisterprüfung insgesamt zugelassen sind und einen Antrag auf Befreiung vom Prüfungsteil III nach altem Recht gestellt haben.
Bitte beantragen Sie deshalb rechtzeitig in der Geschäftsstelle der Meisterprüfung die Zulassung zur Meisterprüfung insgesamt sowie die Befreiung vom
Teil III.
Prüfungen zum/zur Technischen Fachwirt/-in (HWK), die nach dem 31.12.2013 abgeschlossen werden, führen nicht mehr zur Befreiung vom Teil III der Meisterprüfung. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.