
Workshop zum neuen Vergaberecht
Die Reform des Vergabesrechts ist in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften bringen für die Unternehmensseite neue Rechte, teilweise ergeben sich aus ihnen aber auch neue Handlungserfordernisse. Was es alles zu beachten gibt: Wir sagen es Ihnen am 10. Mai!
Mit der gemeinsamen Informationsveranstaltung der IHK Cottbus können Sie sich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Insbesondere wird über die Themen eVergabe, Eignungsnachweis (Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Präqualifizierung, Gütezeichen) sowie Rechtsschutzverfahren informiert. Da das neue EU-Vergaberecht ausschließlich für Aufträge mit einem Gesamtwert von 209.000 EUR (Lieferungen/Dienstleistungen) bzw. 5,225 Mio. EUR (Bauleistungen) gilt, sind Unternehmen angesprochen, die sich um entsprechend größere Aufträge bewerben wollen.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. durchgeführt.
Termin:
10. Mai, 17 Uhr
Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Anmeldung bis 4. Mai an:
Katrin Balzke
0355 365 1301
0355 36526 1301 (Fax)
balzke@cottbus.ihk.de