Bürokratie
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Workshops zum Mindestlohn im Januar

Mit dem neuen Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Damit gehen für alle Betriebe neue Pflichten einher, die über die Anpassung des Entgelts hinausgehen. Die Handwerkskammer Cottbus bietet im Januar 2015 drei zirka einstündige Informationsveranstaltungen für ihre Mitgliedsbetriebe zum Thema Mindestlohn an. Wir vermitteln Ihnen alle grundlegenden Informationen und werden Ihnen erklären, was Sie tun müssen, um die Prüfungen des Zolls ohne Beanstandungen zu überstehen.

Notieren Sie sich schon heute folgende Termine:
13. Januar, 7.30 Uhr (Meistersaal HWK Cottbus)
14. Januar, 18 Uhr (Meistersaal HWK Cottbus)
19. Januar, 18 Uhr (Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Hörsaal im Seminargebäude, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Anne-Kathrin Selka, Tel.: 0355/78 35-138 und selka@hwk-cottbus.de. Anmeldungen bei Katrin Lenz, lenz@hwk-cottbus.de oder per Fax unter 0355/78 35-285.

Mehr zum Mindestlohn finden Sie bei uns unter www.hwk-cottbus.de/mindestlohn

Bereits bei Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen oder Themen anzugeben, die Sie besonders interessieren.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de