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Zentralverband des Handwerks warnt: Teilzeitanspruch provoziert Konflikte

"Ein befristeter Teilzeitanspruch entzieht den Handwerksbetrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung und wird Personaleinsatzplanung weiter erschweren." Das sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, zu den Plänen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Ihren Plänen nach sollen Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen.

Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Für Schwannecke steht fest: "Bereits der gegenwärtige Teilzeitanspruch stellt mittelständische Arbeitgeber, vor allem solche mit Filialbetrieben, vor große Herausforderungen. Mit einer weitergehenden Regelung droht eine unnötige zusätzliche Belastung der Handwerksbetriebe."

Es bleibe unklar, wie es bei einem Auftragsvorlauf von in der Regel vier bis sechs Wochen in kleinen und mittelständischen Betriebsstrukturen gelingen soll, über Jahre hinweg ein gewisses Zeitvolumen aufrecht zu erhalten. "Unverständlich ist, dass der befristete Teilzeitanspruch den Beschäftigten anlassunabhängig gewährt werden soll. Eine Bindung an familiäre Pflichten, die sich aus der Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege ergeben können, soll es nicht geben. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf."

Aus Sicht des Handwerks könne es nicht sein, dass jeder Beschäftigte das Rückkehrrecht ohne Weiteres für sich beanspruchen kann, nur, um beispielsweise für einen gewissen Zeitraum sein Hobby besser ausleben zu können, während Kolleginnen und Kollegen mit zeitlichen Engpässen im Zusammenhang mit familiären Betreuungs- und Pflegeproblemen zu kämpfen haben. "Es darf nicht dem Arbeitgeber auferlegt werden, abzuwägen, welche Interessen seiner Beschäftigten im Streitfall höher wiegen. Innerbetriebliche Konflikte sind hier programmiert", so Holger Schwannecke. (mit ZDH)