Überbrückungshilfe: Antragsfrist bis Ende September verlängert
Der Bund hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis zum 30. September verlängert. Damit haben Betriebe für den Antrag einen Monat länger Zeit als bisher.
Der Bund hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis zum 30. September verlängert. Damit haben Betriebe für den Antrag einen Monat länger Zeit als bisher.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2021 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten.
Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen. Damit wird eine weitere Maßnahme des Konjunkturpakets umgesetzt.
Gemeinsame Antragsplattform - Umsetzung erfolgt durch die Länder
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform ist gestartet.
Die Folgen der Eindämmungen zur Corona-Pandemie sind auch im südbrandenburgischen Handwerk spürbar. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus (HWK) stehen allen Mitgliedunternehmen mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite.
Die Bundesregierung hat die umstrittene Senkung der Mehrwertsteuer und weitere Steuergesetze sowie Überbrückungshilfen auf den Weg gebracht. Bei der Neuregelung der Kfz-Steuer wurde zudem eine Sonderregelung für Betriebe mit Kleintransportern gefunden.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni 2020 beschlossenen umfangreichen Konjunkturpakets ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Im Ergebnis der Koalitionsausschusssitzung vom 3. Juni 2020 wurde unter anderem die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent vorgesehen. Im Vorgriff der Änderung des Mehrwertsteuersatzes sollten Baubetriebe bei Abschluss von Bauverträgen sich in der Vertragsgestaltung darauf vorbereiten.
Große Koalition beschließt Konjunkturpaket
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Zudem wird die Mehrwertsteuer befristet auf 16 Prozent gesenkt. Das sind zwei Ergebnisse eines milliardenschweren Konjunkturpakets, auf das sich die Große Koalition verständigt hat.