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Henner Damke - Fotolia

Unsicherheiten bleibenEU-Lieferkettengesetz: übereilt – unausgereift – nicht hilfreich!

Am 15. März haben die EU-Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter für den finalen Kompromissvorschlag zum EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um das Dossier noch bis zur Europawahl im Juni abzuschließen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist eine schlechte Nachricht unverändert, dass die Botschafter einem übereilten und unausgereiften Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz entgegen allen guten Argumenten nun doch zugestimmt haben. Die offensichtliche Absicht, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode notfalls mit der Brechstange verabschieden zu wollen, und das unprofessionelle Ringen in den vergangenen Wochen um ein Ergebnis beim EU-Lieferkettengesetz ist unangemessen. Den Auswirkungen, die dieses Gesetz dann vor allem auf kleinere und mittlere Handwerksbetriebe hat, wird das nicht gerecht.

Allenfalls ein kleiner Lichtblick ist, dass sich die Verhandlungsführer unter massivem Druck auf insgesamt deutlich höhere Schwellenwerte geeinigt haben und die Baubranche als „Hochrisikosektor” gestrichen wurde. Dennoch: Es ist definitiv kein Anlass für Entwarnung.



Viele Unsicherheiten bleiben

Das nun beschlossene Ergebnis birgt weiter viele Unsicherheiten und unkalkulierbare Risiken für die Handwerksbetriebe, die sich als Zulieferer oder Dienstleister in den Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen befinden. Obgleich der risikobasierte Ansatz im Text verankert werden konnte, bleibt es eine Frage der Auslegung, ob in Deutschland tätige Betriebe geprüft werden müssen oder nicht.

Die negativen Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz verdeutlichen die Probleme, denen sich Handwerksbetriebe am Ende einer Lieferkette in Zukunft noch häufiger gegenübersehen dürften: Die Auftraggeber drücken ihre Geschäftsbedingungen unverändert auf ihre Zulieferer durch, unabhängig davon, ob diese regional, national, in der EU oder weltweit tätig sind.

Jetzt kommt es bei der nationalen Umsetzung und Erarbeitung der Leitlinien entscheidend darauf an, diese Risiken größtmöglich zu minimieren. Das EU-Lieferkettengesetz darf so wenig wie möglich in den betrieblichen Alltag von Handwerkerinnen und Handwerkern eingreifen und für die Betriebe keine zusätzlichen Belastungen bringen. Das haben Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Berlin wiederholt zugesichert und wir nehmen sie hier beim Wort. Die Politik steht jetzt in der Verantwortung, dem Rechnung zu tragen.“