WIFA

Existenzgründung

Fördermittel und Fördermöglichkeiten im Handwerk

Fördermittel gibt es als zinsverbilligte Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen oder in vereinzelten Fällen auch als rückzahlungsfreie Zuschüsse. Vor jedem größeren Investitionsvorhaben sollte geprüft werden, ob öffentliche Finanzhilfen bzw. Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Bei den hier vorgestellten Programmen handelt es sich aus unserer Sicht um die für das Handwerk relevantesten gewerblichen Förderprogramme.

Es wird empfohlen, einen der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer in der Vorbereitungsphase zu konsultieren. Lassen Sie sich im Einzelfall auch über weitere Programme beraten, die hier nicht aufgeführt sind. Die Betriebsberater informieren über aktuelle Konditionen der Finanzhilfen und unterstützen bei der Erarbeitung eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans.

Gern beraten wir Sie zu folgenden möglichen Förderprogrammen

Vom Land Brandenburg für Existenzgründer:

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk. 

Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens. In diesem Rahmen können betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.  

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs gewährt. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 % igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. In diesem Rahmen können betrieblich bedingte Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahmen und Beteiligungen finanziert werden.  

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs gewährt. Zusätzlich werden ein besonderer Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg) geboten. Es können betrieblich bedingte Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahmen und Beteiligungen finanziert werden.

Mikrodarlehen zur Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Gründung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die bei Antragstellung seit mindestens sechs Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald gemeldet sind und ihren Geschäftssitz im LDS begründen und während der Kreditlaufzeit aufrecht erhalten wollen. Gewährt werden als Projektförderung Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen von bis zu 15.000 EUR pro Antragsteller soweit ein erforderlicher Bedarf nachgewiesen ist. Eine Kombination mit anderen Kredit- oder Finanzierungsprogrammen ist möglich.

 Mehr zum Förderinstrument: https://www.wfg-lds.de/fileadmin/user_upload/downloads/wfg-lds-flyer-kleinkredit.pdf 

Vom Bund für Gründer:

Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre können mit dem ERP – Gründerkredit – Startgeld Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Betriebsübernahmen finanzieren.  

Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre, mit einem höheren Kapitalbedarf finanzieren damit die Errichtung oder Übernahme und den Betrieb eines Unternehmens. Gefördert werden Investitionen, Material- und Warenlager oder die erste Messeteilnahme.  

Existenzgründer und junge Unternehmen bis 2 Jahre nach der Gründung können mit diesem Programm Beratungsleistungen von qualifizierten Beratern finanzieren.  

 Sonderprogramme:

Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I, welche die Absicht haben, sich selbständig zu machen, haben die Möglichkeit, für die ersten Monate nach der Gründung einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.  

 




Ansprechpartner

Region SPN, CB, OSL, EE

Anja Kappa

Betriebsberaterin

Telefon 0355 7835-159

Telefax 0355 7835-284

kappa--at--hwk-cottbus.de

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de

Region LDS

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

dettmann--at--hwk-cottbus.de