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Henner Damke - Fotolia

Gremien rügen EU-Vorschläge und stärken berufliche Bildung Handwerkskammer begrüßt Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) begrüßt die Bekenntnisse von Bundestag und Bundesrat zur dualen Ausbildung und zum Handwerksmeister.

Hintergrund ist der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie. Demnach sollen künftig möglichst wenige Anforderungen an Berufsqualifikationen gestellt werden, um den freien Wettbewerb zu ermöglichen. Die Parlamentarier und Ländervertreter waren der Auffassung, dass das Vorhaben in nationale Hoheitsrechte eingreift und mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang steht.

Worum geht es?

Mit dem Richtlinienentwurf über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung werden den Mitgliedstaaten Kriterien vorgegeben, anhand derer sie ihre Berufsreglementierungen prüfen müssen. Das Verfahren wird vereinheitlicht. Das Vorhaben ist Teil eines Dienstleistungspakets der EU-Kommission.

Vereinfacht gesagt, soll das deutsche Handwerk sein funktionierendes System "deregulieren". Jeder soll auch ohne nennenswerte Qualifikationen überall in der EU selbstständig arbeiten dürfen. "Das ist der falsche Weg", sagt Bäckermeister Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. "Wir sollten in der EU unsere Stärken ausbauen, statt sie immer wieder in Frage zu stellen oder die Anforderungen herabzuschrauben."

Die Prüfung soll der EU nach bei der Neueinführung oder Änderung der Anforderungen für den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung angewendet werden. Es wird getestet, ob zum Beispiel durch eine Änderung einer Prüfungsordnung zu hohe Hürden für einen Marktzugang bestehen. Wenn ja, sollen sie abgebaut werden.

"Jede Senkung der Qualitätsstandards führt in letzter Konsequenz zu einer Senkung des Verbraucherschutzes", so Peter Dreißig. Deutschland dürfe die EU auf diesem Feld nicht gewähren lassen. "Made in Germany" lasse sich nur halten, wenn das Handwerk seine "Originale" behält: die duale Ausbildung, den Meisterbrief und eine funktionierende Selbstverwaltung.

Hintergrund:
Der Vorschlag der EU bedeutet einen Eingriff in das Recht der Mitgliedstaaten, Berufe zu reglementieren. Es obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, Regelungen in Bezug auf den Zugang zu einem Beruf oder seine Ausübung einzuführen, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die EU verfügt in diesem Bereich über keine umfassende Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenz.